ZUWEISUNG SOFORTHILFE

Eltern und Angehörige

Ein zentraler Punkt der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen ist die enge Zusam­men­arbeit mit den Sorge­berechtigten. Die behandelnden Fach­leute sind vom Gesetz her verpflichtet, mit den Eltern oder deren mandats­berechtigten Vertretern zusammen­zuarbeiten.

Sie informieren diese fortlaufend über alle wichtigen Geschehnisse und holen für ausserordentliche Aktivi­täten, z.B. in der Freizeit, ihre Zustimmung ein. Ebenfalls beziehen die Fachleute die Sorge­berechtigten in Behandlungs- und Austrittsentscheide zeitnah ein.

Kontakte

Tagesklinik für Kinder und Jugendliche
Schlosstalstrasse 210
8408 Winterthur
Tagesklinik für Jugendliche
Feldeggstrasse 5
8152 Glattbrugg